Behindertenvertrauensperson – Wer sie ist und was sie tut

In jedem Betrieb mit mindestens fünf begünstigten Behinderten muss es laut Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) eine Behindertenvertrauensperson (BVP) geben. Diese Person ist die Ansprechpartner*in für Mitarbeiter*innen mit Behinderung.

Was macht die Behindertenvertrauensperson?

Die Behindertenvertrauensperson ist für dich da, wenn du eine Behinderung hast und Unterstützung brauchst – egal ob im Arbeitsalltag, bei Problemen oder Fragen. Sie arbeitet eng mit der Personalvertretung und der Gewerkschaft zusammen.

Die wichtigsten Aufgaben auf einen Blick:

    • Beratung: Sie berät Kolleg:innen mit Behinderung über ihre Rechte im Job.

    • Unterstützung: Sie hilft bei Problemen am Arbeitsplatz (z. B. Diskriminierung, Barrieren, Kündigungen).

    • Vertretung: Sie vertritt die Interessen der behinderten Mitarbeiter:innen gegenüber der Dienststelle oder dem Arbeitgeber.

    • Begleitung: Sie kann bei Gesprächen, Anhörungen oder Kündigungen dabei sein.

    • Mitwirkung: Sie ist in viele Personalentscheidungen einzubinden, wenn es um Kolleg:innen mit Behinderung geht.

    • Aufklärung: Sie informiert über Rechte, Förderungen und Unterstützungsangebote.

Vertraulich & verständnisvoll

Alles, was du mit der Behindertenvertrauensperson besprichst, wird vertraulich behandelt. Sie kennt sich mit den besonderen Rechten laut BEinstG aus und hilft dir weiter – auf Augenhöhe.

Die Behindertenvertrauensperson ist da, wenn du sie brauchst – für mehr Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Respekt am Arbeitsplatz.