Aufgaben der Kontaktfrauen
- Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes
- Beratung und Unterstützung
- Informations-und Erfahrungsaustausch (mindestens vierteljährlich Sitzungen mit den Gleichbehandlungsbeauftragten)
- Weiterbildung (Grundschulungen durch Gleichbehandlungsbeauftragte)
- Informationsweitergabe
- Information über Rechte und Möglichkeiten
- Motivation der Bediensteten
Auszug aus „wien.gv.at„