Krankenfürsorgeanstalt KFA

Die KFA wurde mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 13 . Jänner 1922 errichtet. Damit begann auch für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien und ihre Familienangehörigen jene Periode der sozialen Sicherheit, die für den Großteil der Beamtinnen und Beamten damals schon selbstverständlich war. 

Heute präsentiert sich die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) als vollwertiges Sozialversicherungsinstitut, welches nach den für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung geltenden Grundsätzen geführt wird. 

(Quelle: https://www.kfawien.at/cdscontent/?contentid=10007.813054&portal=kfawienportal)

 

Leistungen

Das Leistungsportfolio der KFA erstreckt sich über einen großen Wirkungsbereich. So werden folgende Leistungen angeboten:

    • Krankenbehandlung
      Ärztliche Hilfe im niedergelassenen, ambulanten oder stationären Bereich; Medizinische Hauskrankenpflege; Heilmittel; Heilbehelfe

    • Zahnbehandlung und Zahnersatz
      Konservative Behandlungen; Chirurgische Behandlungen; Abnehmbarer oder festsitzender; Zahnersatz

    • Leistungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind
      Physiotherapie; Logopädie; Ergotherapie; Psychotherapie

    • Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten

    • Gesundheitsförderung
      Aufklärung über Gesundheitsgefährdung; Aufklärung über Verhütung von Krankheiten und Unfällen

    • Leistungen bei Mutterschaft
      Hebammenbeistand; ärztliche Hilfe; Heilmittel und Heilbehelfe; Pflege in einer öffentlichen Krankenanstalt; Sonderwochengeld; 
      Stillprämie; Geburtenbeitrag

    • Kur- und Rehabilitationsaufenthalte
      Kuraufenthalte; stationäre Rehabilitation; ambulante Rehabilitation

    • Leistungen bei Todesfall
      Bestattungskostenbeitrag

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Kostenerstattung / Zuschüsse

Der tarifmäßige Rückersatz entspricht jenem Betrag, den die KFA vergleichbaren Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern für die gleiche Leistung bezahlen würde, abzüglich allfälliger Selbstbehalte (z.B. Rezeptgebühr).

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Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA), Kur und Rehabilitation

Es besteht ein prinzipieller Unterschied zwischen den Möglichkeiten der GVA, Kur und Reahabilitation.

Die GVA und Kur orientieren sich Vorranging auf die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung. Wo gegen, wie vom Namen ableitbar, sich der REHA-Aufenthalt auf die Wiederherstellung und die Verbesserung des Gesundheitszustandes konzentriert.

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